Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Leistungen und Vertragsabschlüsse der Wildfeuer Agentur GmbH, unabhängig von der Form der Kommunikation (schriftlich, mündlich oder elektronisch). Sie finden Anwendung auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst wenn bei späteren Vertragsabschlüssen nicht ausdrücklich auf diese AGB verwiesen wird. Die Entgegennahme der Leistung durch den Kunden gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Wildfeuer Agentur GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmung ist nur durch die Geschäftsführung oder ausdrücklich bevollmächtigte Vertreter der Wildfeuer Agentur GmbH wirksam.
Alle Angebote der Wildfeuer Agentur GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebotstext nicht ausdrücklich eine Bindefrist genannt ist. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Wildfeuer Agentur GmbH oder durch die Unterzeichnung eines verbindlichen Vertragsdokuments zustande. Mündliche Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Wildfeuer Agentur GmbH gültig. Die Bestellung des Kunden ist bindend. Sämtliche im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind Nettopreise, die zusätzlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer unterliegen, falls nicht anders angegeben.
Der Umfang der von der Wildfeuer Agentur GmbH zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung und umfasst typischerweise die Konzeption, Gestaltung, Fertigung und den Aufbau von Messeständen sowie die Bereitstellung von Ausstattungselementen. Die Mietdauer für diese Leistungen ist auf die vereinbarte Veranstaltungsdauer beschränkt und endet mit dem Abbau und der Rückgabe der Mietgegenstände nach Veranstaltungsende. Sämtliche im Rahmen der Auftragserfüllung erstellten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Skizzen und Designs verbleiben im geistigen Eigentum der Wildfeuer Agentur GmbH und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, weitergegeben noch für Nachbauten verwendet werden. Die Wildfeuer Agentur GmbH behält sich das Recht vor, aus baulichen, logistischen oder sicherheitsrelevanten Gründen Änderungen an Materialien oder Designs vorzunehmen, sofern der Grundcharakter und die Funktion der Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
(1) Verpflichtung zur fristgerechten Mitwirkung
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Inhalte, technischen Daten sowie Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Voraussetzungen für die fristgerechte Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch die Wildfeuer Agentur GmbH.
(2) Folgen verspäteter Mitwirkung
Erfolgt eine Mitwirkungshandlung, eine Freigabe oder Bereitstellung durch den Kunden nicht fristgerecht, so verlängern sich alle nachfolgenden Fristen und Termine angemessen. Ein Verzug der Wildfeuer Agentur GmbH liegt in diesen Fällen nicht vor. Notwendige Umplanungen des Projektablaufs, etwa durch die Verlagerung von Arbeitsschritten oder Neuabstimmungen, gelten als durch den Kunden veranlasst.
(3) Zusätzliche Kosten durch Verzögerungen
Sämtliche durch die verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehenden Mehrkosten, insbesondere durch Eilfertigung, Sonderfahrten, Nacht- oder Wochenendarbeiten, Lagerkosten, erneute Abstimmungen, Umbuchungen, Materialumdispositionen oder Fremdkosten, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze sowie gegen Nachweis entstandener Zusatzkosten.
(4) Verbindlichkeit von Zeitplänen
Von der Wildfeuer Agentur GmbH übermittelte Zeitpläne und Deadlines sind nur bei rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Kunden verbindlich. Terminverzögerungen, die durch den Kunden verursacht wurden, können eine Neupositionierung im Produktionsplan und ggf. eine Anpassung des Projektbudgets erforderlich machen.
Der Kunde kann bis zur vollständigen Leistungserbringung vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Wildfeuer Agentur GmbH. Im Falle einer Stornierung oder eines Rücktritts durch den Kunden ist die Wildfeuer Agentur GmbH berechtigt, eine pauschale Entschädigung wie folgt zu verlangen:
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Zahlung in folgenden Raten fällig:
35 % des Nettoauftragswertes bei Auftragsbestätigung
35 % vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
der Restbetrag bei Übergabe des fertigen Messestands bzw. nach Leistungsabschluss.
Skonto oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Rechnungen sind ohne Abzüge sofort nach Erhalt fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich die Wildfeuer Agentur GmbH vor, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus ist die Wildfeuer Agentur GmbH berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, falls offene Zahlungen aus diesem oder früheren Aufträgen bestehen. Der Kunde darf Zahlungen nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zurückhalten oder aufrechnen.
Zusätzliche Fremdkosten
Externe Kosten, die der Wildfeuer Agentur GmbH im Rahmen der Projektabwicklung von Dritten in Rechnung gestellt werden – insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gebühren für Einfahrts- und Aufbauberechtigungen, Park- und Messeausweise, Strom- und Wasseranschlüsse, Pflichtabgaben der Veranstalter oder messeinterne Logistikdienste – sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots, sofern sie dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Diese Kosten werden als durchlaufende Posten behandelt und dem Kunden in der Endabrechnung vollständig und ohne Aufschlag weiterberechnet. Die Wildfeuer Agentur GmbH ist berechtigt, solche Fremdkosten im Namen und auf Rechnung des Kunden zu verauslagen, um eine reibungslose und fristgerechte Projektabwicklung zu gewährleisten.
Sollte der Kunde mit Zahlungen in Verzug geraten oder gibt es Anzeichen für eine erhebliche Verschlechterung seiner finanziellen Lage, ist die Wildfeuer Agentur GmbH berechtigt, alle weiteren Leistungen einzustellen und ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Darüber hinaus kann die Wildfeuer Agentur GmbH eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlungen verlangen, um ihre Forderungen zu sichern. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit des Kunden ist die Wildfeuer Agentur GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für bereits erbrachte Leistungen sowie entgangenen Gewinn zu verlangen.
Die Abnahme der erbrachten Leistung erfolgt nach deren Fertigstellung, spätestens jedoch am Tag vor Messebeginn. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen vertragsgemäß und ohne wesentliche Mängel erbracht wurden. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch 48 Stunden nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige offensichtlicher Mängel, so gelten die Leistungen als mangelfrei abgenommen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Wildfeuer Agentur GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen.
Die Wildfeuer Agentur GmbH übernimmt Gewähr für die ordnungsgemäße und mangelfreie Ausführung der vereinbarten Leistungen. Im Falle berechtigter und fristgerechter Mängelrügen hat der Kunde zunächst das Recht auf Nachbesserung. Sollte eine Nachbesserung fehlschlagen, steht dem Kunden nach Wahl der Wildfeuer Agentur GmbH das Recht auf Ersatzlieferung oder Minderung des Auftragswertes zu. Die Haftung der Wildfeuer Agentur GmbH beschränkt sich auf Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden; eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen. Für Gegenstände, die der Kunde während der Messezeit oder im Lagerbereich zurücklässt, übernimmt die Wildfeuer Agentur GmbH keine Haftung, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Visualisierungen, Konzeptbeschreibungen und sonstigen kreativen Werke (nachfolgend „Schutzwerke“ genannt) bleiben ausschließliches geistiges Eigentum der Wildfeuer Agentur GmbH. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an diesen Schutzwerken und erhält nur das vertraglich festgelegte, einfache Nutzungsrecht zur Verwendung für den spezifischen Zweck der vereinbarten Leistung. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung der Schutzwerke zu anderen Zwecken, insbesondere zur Nachahmung, ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Wildfeuer Agentur GmbH untersagt.
Die Wildfeuer Agentur GmbH ist berechtigt, den erstellten Messestand sowie alle weiteren Leistungen, die für den Kunden erbracht werden, umfassend zu dokumentieren und Bildmaterial der erstellten Werke anzufertigen, das zu eigenen Referenz-, Marketing- und Werbezwecken genutzt werden darf. Dieses Bildmaterial kann in verschiedenen Medien veröffentlicht werden, darunter die Unternehmenswebsite, soziale Medien, Printmedien, Präsentationen, Broschüren und andere Werbematerialien. Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Nutzung und Veröffentlichung des Bildmaterials einverstanden.
Ferner räumt der Kunde der Wildfeuer Agentur GmbH das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Firmenlogo sowie den Firmennamen des Kunden in Verbindung mit dem veröffentlichten Bildmaterial zu verwenden, sofern dies zur Veranschaulichung der Projektzusammenarbeit dient. Die Nutzung des Kundenlogos und -namens erfolgt ausschließlich zur Präsentation von Referenzprojekten und zu Marketingzwecken. Die Wildfeuer Agentur GmbH verpflichtet sich, das Kundenlogo in einer Weise zu verwenden, die den guten Ruf des Kunden achtet und keine negativen Auswirkungen auf dessen Unternehmensimage hat.
Auf Wunsch des Kunden kann die Wildfeuer Agentur GmbH einer eingeschränkten Nutzung dieser Materialien zustimmen, sofern dies ausdrücklich und schriftlich zwischen beiden Parteien vereinbart wird. Die Wildfeuer Agentur GmbH behält sich das Recht vor, diese Materialien auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung weiter zu verwenden, es sei denn, der Kunde fordert eine ausdrückliche Löschung des Bildmaterials und der Nennung aus Gründen, die das Unternehmensimage oder rechtliche Belange betreffen.
Sollten der Kunde oder Dritte Schutzrechte an zur Verfügung gestellten Materialien oder Objekten beanspruchen, so stellt der Kunde sicher, dass die Wildfeuer Agentur GmbH diese Materialien im Rahmen der Projektdokumentation und Werbung verwenden darf, ohne dass hierdurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt die Wildfeuer Agentur GmbH insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials ergeben.
Im Rahmen der Vermietung von Messeständen und Ausstattungselementen verpflichtet sich der Kunde, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln und sie nach Ende der Veranstaltung in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit oder vorsätzliche Handlungen verursacht werden. Übermäßige Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen und eine Sonderreinigung erforderlich machen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Für den Fall, dass Mietgegenstände beschädigt oder nicht mehr brauchbar zurückgegeben werden, ist der Kunde verpflichtet, die Reparaturkosten oder bei Totalschäden den Wiederbeschaffungswert zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von der Wildfeuer Agentur GmbH zur Verfügung gestellten Mietgegenstände für die Dauer der Veranstaltung gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung zu versichern. Die Versicherungspflicht beginnt ab dem Zeitpunkt der Übergabe und endet mit der Rückgabe der Gegenstände. Sollte der Kunde die Versicherungspflicht nicht erfüllen, haftet er persönlich für alle Schäden oder Verluste, unabhängig davon, ob sie durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden verursacht wurden.
Für alle Messegegenstände, die von der Wildfeuer Agentur GmbH eingelagert oder transportiert werden, übernimmt die Wildfeuer Agentur GmbH die Haftung ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder unvorhergesehene Ereignisse ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass seine Gegenstände ausreichend gegen Transportschäden versichert sind.
Sollte der Kunde die Leistungen der Wildfeuer Agentur GmbH entgegen der Vereinbarung nutzen oder wissentlich falsche Angaben machen, ist die Wildfeuer Agentur GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe zu erheben. Bei Anfragen, die nicht ernsthaft sind oder Kosten verursachen, die durch grobe Fahrlässigkeit des Kunden entstanden sind, wird eine entsprechende Strafgebühr erhoben.
Verstößt der Kunde gegen Vertraulichkeits- oder Exklusivitätsvereinbarungen oder gibt vertrauliche Informationen unbefugt weiter, ist die Wildfeuer Agentur GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu fordern. Diese dient als Schadensersatz für den Vertrauensverlust und eventuelle wirtschaftliche Nachteile, die durch den Verstoß entstehen.
Die Wildfeuer Agentur GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten und montierten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen Materialien verbunden oder vermischt, entsteht im gesetzlichen Rahmen ein Miteigentum der Wildfeuer Agentur GmbH an den verbundenen oder vermischten Gegenständen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur strengen Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen und Daten. Die Wildfeuer Agentur GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu verarbeiten und an erforderliche Partnerunternehmen weiterzugeben. Die Datenschutzbestimmungen der Wildfeuer Agentur GmbH gelten zusätzlich und können auf Anfrage eingesehen werden.
Der Erfüllungsort für die von der Wildfeuer Agentur GmbH zu erbringenden Leistungen, wie den Aufbau von Messeständen und die Durchführung von Innenausbauten, ist der jeweilige Standort, an dem diese Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht werden. Dies umfasst nationale und internationale Messeorte sowie alle weiteren vereinbarten Projektstandorte für Innenausbauprojekte.
Für alle übrigen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich der Zahlungspflichten des Kunden, gilt der Sitz der Wildfeuer Agentur GmbH in Weißandt-Gölzau als Erfüllungsort.
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ebenfalls am Sitz der Wildfeuer Agentur GmbH. Für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung oder dem Wohnsitz des Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine rechtskonforme Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.